©Klaus Mai
Pascal Reinheimer
Mobiltelefone, Tablets, eBook-Reader, Digitalkameras etc. müssen laut neuem „Gesetz zur Änderung des Funkanlagengesetzes mit einheitlichen USB-C-Ladebuchsen ausgestattet sein. Damit endet das Chaos unterschiedlichster Ladegeräte. Eine Tücke an dieser für sich genommen richtigen Regelung: Geräte werden in der neuen Einheits-Ladegerät-Ära wohl vielfach ohne Ladegerät ausgeliefert. Tipp der Systemadministratoren von reinheimer_systemloesungen Darmstadt: Achten sie auf die Piktogramme auf den Verpackungen: Hier muss eindeutig zu erkennen sein, ob das Gerät mit einem Netzteil ausgestattet ist oder nicht! Mehr Infos.