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Frank Willenbücher
Bestattungsvorsorge – der Begriff klingt erstmal etwas spröde und man fragt sich unwillkürlich: Muss ich mich darum kümmern? Denn wann macht man sich schon Gedanken über den eigenen Tod? Am ehesten, wenn man im nahen Umfeld selbst von einem Trauerfall betroffen ist. Die Angehörigen müssen die Bestattung organisieren und Entscheidungen treffen, die nach ihrer Einschätzung im Sinne des Verstorbenen sind. Und das in einer emotional sehr belastenden Situation. Trauer lähmt – und doch müssen die Hinterbliebenen viele Fragen beantworten: Wie hat sich der Verstorbene den letzten Abschied vorgestellt? Welche Art der Bestattung, welchen Ort der Beisetzung? Und: Was kostet das alles? Im Trauerfall ist es der Bestatter, der die Angehörigen bei der Beantwortung all dieser Fragen und bei allen damit verbundenen Entscheidungen berät und begleitet. Frank Willenbücher, Bestatter in Bessungen, kennt die Sorgen und Nöte der Hinterbliebenen in diesem Zusammenhang: „Oft genug ist es so, dass im Trauergespräch niemand so recht eine Ahnung davon hat, was sich die oder der Verstorbene gewünscht hätte.“ Deshalb ist es sinnvoll, bereits zu Lebzeiten Vorkehrungen zu treffen, dass im Todesfall eigene Wünsche berücksichtigt und die Hinterbliebenen auch finanziell entlastet werden. In einem Vorsorgevertrag lassen sich Bestattungsart und Beisetzungsform ebenso regeln wie Art und Umfang der Trauerfeier, Ort der Beisetzung, die Grabgestaltung und vieles mehr. Darüber hinaus beinhaltet die Bestattungsvorsorge die finanzielle Absicherung unter Berücksichtigung der individuellen Lebenssituation.
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Trauerfeier
Persönliche Vorstellungen vom eigenen Abschied zu formulieren, ist also nicht nur Ausdruck von Selbstbestimmung, sondern auch ein Zeichen von Verantwortungsbewusstsein gegenüber seinen Liebsten. Neben allgemeinen Überlegungen können in einer Vorsorgevereinbarung auch sehr detaillierte Festlegungen getroffen werden. „Im Laufe von Vorsorge- Gesprächen bemerke ich immer wieder, dass die Menschen oftmals doch sehr genaue Vorstellungen davon haben, wie ihr Abschied gestaltet werden soll“, stellt Frank Willenbücher dazu fest. In der Vorsorge-Regelung kann beispielsweise festgehalten werden, dass die Trauerrede nicht-konfessionell sein soll, mit welchen Blumen dekoriert oder welche Musik gespielt werden soll. Ebenso lässt sich vorab bestimmen, wer zur Trauerfeier einzuladen ist. Um den Einstieg in die Vorsorge zu erleichtern, bietet Frank Willenbücher auf der Webseite seines Bestattungshauses eine Themenseite an, auf der kostenfrei eine Checkliste heruntergeladen und ganz einfach ein Beratungstermin online vereinbart werden kann.
Willenbücher Bestattungen, Herdweg 6-8, 64285 Darmstadt Tel. 06151 / 64705; E-Mail: info@willenbuecher.org ZUR WEBSEITE